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Prävention – Mehr Sicherheit in allen Unternehmensbelangen

Prävention – eigentlich kennt man diesen Begriff ja eher aus der Medizin. Aber auch in der Rechtswissenschaft ist der Terminus durchaus geläufig. "Es geht darum, Verträge so zu gestalten, dass spätere gerichtliche Auseinandersetzungen darüber verhindert werden", führt Rechtsanwältin Stephanie Kessenbrock, die die Kanzlei Trusted Mentors in Wuppertal-Elberfeld führt, in die Thematik ein. "Wenn Verträge eindeutig formuliert sind und die möglichen Konfliktfelder regeln, bleibt später kaum noch Raum für Auseinandersetzungen. Ein gut ausgearbeiteter Vertrag ist deshalb die beste Vorsorge gegen Prozesse vor Gericht." Es gehört mittlerweile zu den wichtigsten Aufgaben von Stephanie Kessenbrock, ihre Mandanten bei dieser Präventions-Aufgabe zu beraten.
 
Artikel vom 10.10.2018

<strong>Prävention</strong> – Mehr Sicherheit in allen Unternehmensbelangen
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Verträge mit Geschäftspartnern

Verträge mit Geschäftspartnern

Systematisch anaylisiert Rechtsanwältin Stephanie Kessenbrock die Verträge der von ihr beratenen Unternehmen.

Ganz praktisch bedeutet diese Aufgabe, dass sich Stephanie Kessenbrock zu einem Zeitpunkt, in dem es noch gar kein Problem gibt und sich der Unternehmer in Sicherheit wähnt, in die Vertragsunterlagen eines Unternehmens einarbeitet und bei der Sichtung und Analyse mögliche Schwachstellen herausarbeitet. "Mit meiner Erfahrung kann ich bei den meisten Verträgen relativ schnell erkennen, hinter welchen Formulierungen sich Risiken für spätere Auseinandersetzungen verbergen. Dabei geht es im übrigen nicht darum, Verträge zu Lasten einer der beiden Parteien zu verändern. Es geht vielmehr darum, Sachverhalte eindeutig zu formulieren und so Deutungsspielräume zu minimieren. Aufgrund eindeutiger Regelungen kann der spätere Rechtsstreit verhindert werden", kann Stephanie Kessenbrock aus ihrer Praxis berichten. Dabei stößt sie im Verhältnis zu Geschäftspartnern in den von ihr betreuten Unternehmen auf unterschiedliche Probleme: "Es gibt vielfach enge Kooperationen, die vertraglich gar nicht oder nur rudimentär abgesichert sind. Viele Unternehmer bauen auf diese langjährigen Verbindungen, die aber z.B. bei Inhaberwechsel ohne entsprechende vertragliche Grundlage nicht sicher sind und so zum Streitpunkt eskalieren können.  Daher macht es für beide Parteien Sinn, die Rahmenbedingungen der Kooperation vertraglich festzuhalten. Häufig stoße ich auch auf Verträge, die schon lange existieren, ohne allerdings auf etwaige rechtliche Gesetzesänderungen angepasst worden zu sein. Hier gilt es, diese Verträge wieder auf den aktuellen Stand zu bringen und dort durch regelmäßige Sichtung auch zu halten."

Verträge mit Mitarbeitern

Das Arbeitsrecht zählt wohl zu dem sensibelsten Rechtsgebiet, mit dem sich Unternehmer intensiv auseinandersetzen müssen. "Auch hier gilt: Ein Blick in die bestehenden Arbeitsverträge zeigt häufig Defizite. Wenn man sich vor arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen schützen möchte, muss man die Arbeitsverträge im Unternehmen regelmäßig daraufhin prüfen, ob alle rechtlichen Aspekte ausreichend berücksichtigt sind. Erkennt man hier Fehler, sollten diese zumindest in neu ausgehandelten Verträgen mit neuen Mitarbeitern vermieden werden", beleuchtet die Anwältin dieses wichtige Feld vertraglicher Regelungen. "Bei meiner Analyse stelle ich auch oftmals fest, dass rechtliche Möglichkeiten – gerade im Bereich der Konfliktlösung – nicht ausgeschöpft werden. So ist es z.B. im Vertrag möglich, bei Problemen der gerichtlichen Auseinandersetzung die Mediation voranzuschalten. In einem solchen Verfahren versuchen zunächst die Vertragspartner, ihren Konflikt im Beisein eines unabhängigen Mediators selbst zu lösen. Durch die Gesprächsatmosphäre entsteht gegenseitiges Verstehen und macht Lösungen ohne gerichtliche Inanspruchnahme möglich. Ein solches Verfahren bietet sich daher auch gut in internationalen Verträgen an."

Gesellschafterverträge

Die rechtliche Basis von Unternehmen bilden die Gesellschafterverträge. "In diesen Verträgen regeln die Gesellschafter vornehmlich ihre Rechte und Pflichten. Die hier getroffenen Vereinbarungen müssen dabei auch immer im Kontext weiterer Belange der Gesellschafter betrachtet werden. Wie ist in einem Gesellschaftervertrag zum Beispiel die  Anteils-Erbfolge beim Tod eines Gesellschafters geregelt und korrespondiert diese Regelung mit den privatrechtlich getroffenen Regelungen des Erben? Oder etwa, welche eherechtlichen Regelungen hat ein Gesellschafter, der sich scheiden lässt, mit seiner Ehefrau getroffen? Kann diese etwa Ansprüche auf das gemeinsame Vermögen – und somit auch auf den Gesellschaftsanteil – gegenüber der Gesellschaft anmelden?" Mit solchen gesellschaftsrelevanten Themen wird Stephanie Kessenbrock häufig konfrontiert. "Und man muss sagen: Prävention ist hier besonders wichtig, nämlich zu beleuchten, was die Gesellschafter wirklich bis über ihren Tod hinaus regeln wollen. Diesbezügliche Versäumnisse oder sich widersprechende Regelungen können im Zweifel auch die Existenz eines Unternehmens bedrohen."