Dienstleistungen
Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung bei der Arbeit
"Die psychischen Anforderungen in unserer Berufswelt sind gestiegen", konstatieren Simone Spielker und Ralf Stecklum, Geschäftsführe*innen des Wuppertaler Beratungsinstituts Konstitution. Darauf hat der Gesetzgeber reagiert und schreibt eine Beurteilung aller Arbeitsplätze bezüglich der Risiken einer zu hohen psychischen Belastung vor. Konstitution zählt hier im Bergischen Land zu den zertifizierten und akkreditierten Beratungsunternehmen, die in Kooperation mit den Arbeitgebern eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung gemäß Paragraph 5 Abs. 3 Ziff. 6 des Arbeitsschutzgesetzes durchführen dürfen. Stellen sich Gefährdungen für die Gesundheit der Arbeitnehmer*innen heraus, ist der Arbeitgeber in zumutbarem Rahmen verpflichtet für Abhilfe zu Sorgen. Gerne beraten wir die Unternehmer in der Region und setzen die entsprechende Beurteilung in den Betrieben um", erläutern Simone Spielker und Ralf Stecklum. Dabei ist die Gefährdungsbeurteilung gar nicht übermäßig aufwendig – und sie fördert in der Regel auch Erkenntnisse zu Tage die eine Verbesserung der betrieblichen Abläufe ermöglichen. Beide Aspekte sollten Arbeitgeber dabei also unbedingt im Auge behalten."
Artikel vom 29.05.2018