Handwerk
Jetzt planen: Baumschnitt mit gartentyp
Bäume, Sträucher und Hecken dürfen während langer Phasen des Jahres nicht beschnitten werden. "In ganz NRW gilt gemäß §39 des Bundesnaturschutzgesetzes eine Schonzeit von März bis September", führt Dominic Lindenberg, der gemeinsam mit Sebastian Manns das Unternehmen gartentyp GmbH leitet, dazu aus. "Entsprechend muss man die notwendigen Schnitt-Arbeiten auf den Herbst und Winter verlegen. Gerne planen wir entsprechende Aufträge nun gemeinsam mit unseren Kunden, denn meist eine Vorbesichtigung und die Abstimmung des genauen Arbeitsvolumens vor Ort notwendig." Für das Team von gartentyp steht dabei neben dem reinen Pflege- oder starken Rückschnitt auch die Förderung der Pflanzengesundheit im Fokus: "Mit organischem Dünger sollen die Pflanzen nach einem solchen Schnitt wieder gestärkt werden. So wird aus dem reinen Stutzen von Pflanzen ein echter Pflegeschnitt."
Artikel vom 06.09.2018